Das Vinum Culinarium ist ein offenes Fest auf dem Schlossplatz. Kinder und Jugendliche sind willkommen, und für die Jüngsten gibt es eigene Angebote. Weil auf dem Fest Wein ausgeschenkt wird, gilt das Jugendschutzgesetz. Die Regeln in Kürze:
Was für wen gilt
- Wein, Sekt, Federweißer und Bier gibt es ab 16 Jahren. Unter 16 nur, wenn eine sorgeberechtigte Person dabei ist, in der Regel also Mutter oder Vater.
- Spirituosen und Getränke mit Spirituosen gibt es erst ab 18 Jahren. Das gilt auch, wenn Eltern dabei sind.
- Wer jünger aussieht, wird nach dem Ausweis gefragt. Das ist keine Schikane, sondern Pflicht der Betriebe an der Theke. Ein Foto des Ausweises auf dem Handy reicht nicht.
- Alkoholfreie Getränke gibt es an jeder Hütte, ohne Altersgrenze.
Aufenthalt
Der Schlossplatz ist ein öffentlicher Platz, das Fest endet täglich um 22 Uhr. Damit liegen alle Öffnungszeiten innerhalb der Zeiten, in denen sich Jugendliche ab 16 Jahren auch ohne Begleitung an Orten mit Ausschank aufhalten dürfen. Kinder unter 16 sollten in Begleitung einer erwachsenen Person kommen.
Rechtsgrundlage
Maßgeblich sind § 4 (Aufenthalt in Gaststätten) und § 9 (Abgabe alkoholischer Getränke) des Jugendschutzgesetzes. Die Vorschriften hängen während des Fests an den Ausschankhütten aus. Für die Einhaltung an der Theke ist der jeweilige Betrieb verantwortlich.
Fragen dazu beantworten wir gern vor Ort oder über die Kontaktdaten im Impressum.

